Kostenloser Versand in Deutschland
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In Deutschland gilt für jegliche Waffen das Waffengesetz, kurz WaffG. Darin wird der genaue Umgang mit den Geräten festgehalten und geregelt. Auch wenn die Steinschleuder, auch Zwille genannt, für manche noch als Spielzeug gilt, kann sie mit simplen Vorrichtungen zu einer Präzisionsschleuder umfunktioniert werden. Was genau hierbei erlaubt ist und was nicht, insbesondere worauf in jedem Fall zu achten ist, klären wir in den nächsten Zeilen.

Das Wichtigste über die Steinschleuder und das Waffengesetz in Kürze

  • Steinschleudern fallen bedingt unter das deutsche Waffengesetz.
  • Bis 2002 gab es eine Kraftbegrenzung für Zwillen, die bei 23 Joule lag. 
  • Eine geregelte Altersbegrenzung für Steinschleudern gibt es nicht, viele Händler bieten sie aber erst ab 18 Jahren an.
  • Im Prinzip ist es ganz egal wie kraftvoll die Zwille ist, solange sie keine Armstütze besitzt

Ein Blick in die Rechtslage zum Thema Steinschleuder

Steinschleudern sind Sportgeräte, die allerdings schnell umgebaut werden können. Eine Stütze für den Arm oder auch nur das Handgelenk lassen die Schleuder schon unter das WaffG fallen. Schon die Möglichkeit der eigentlichen Montage einer solchen Unterstützung lässt die Zwille und das Waffengesetz kollidieren. Deshalb sollte man sich sehr ausführlich mit dem Waffengesetz auseinandersetzen.

Am wichtigsten ist, dass die Steinschleuder als „tragbares Gerät“ gezählt wird und mit besagten Hilfestellungen wie Handgelenksstützen nicht mehr erlaubt ist und als Präzisionsschleuder gilt. Somit ist auch der Erwerb einer Steinschleuder mit Armstütze nicht in Deutschland erlaubt. Eine Präzisionsschleuder wird im Waffengesetz wie folgt definiert: Eine Vorrichtung zum Erreichen einer höchstmöglichen Bewegungsenergie. Alle Schleudern die sich damit beschreiben lassen sind also Verboten.

Im Artikel auf Wikipedia heißt es zur Rechtslage der Steinschleuder wie folgt:

„Nach dem Waffengesetz in Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen bei Strafe verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Gegenständen. Im aktuellen Waffengesetz (11. Oktober 2002, Änderungen 19. Dezember 2002 und 10. September 2004, Berichtigung 19. September 2003) wird die zuvor enthaltene Begrenzung auf 23 Joule nicht mehr erwähnt (ebenfalls Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), damit gibt es keine Leistungsbegrenzung (Begrenzung der Spannenergie) mehr für Schleudern in Deutschland.“

Das bedeutet, grundsätzlich ist eine Steinschleuder erlaubt, insofern sie keine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzt. Ebenso die vorgesehene Montage einer Armstütze darf gar nicht erst an der Zwille möglich sein. Alle anderen „normalen“ Zwillen, sind also vollkommen unbedenklich, dabei ist es auch egal wie viel Power dahinter steckt.

Verboten sind:

  • Steinschleudern, die mit Armstützen oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgestattet sind oder bei denen eine Montage dieser Armstütze vorgesehen ist.

Was ist erlaubt?

Die Steinschleuder als Sportgerät darf in Deutschland erworben und auch genutzt werden, ganz ohne Bedenken. Denn für den sportlichen Gebrauch gibt es Sportschleudern, welche auch ohne Probleme zu erwerben sind. Sportschleudern sind wie normale Schleudern aus Leichtmetall, Holz oder Kunststoff.

Doch auch im Sport mit den Schleudern ist es das Ziel, möglichst genau und effektiv zu schießen, was unter Umständen bei unerfahrenen Schützen gefährlich werden kann. Auch wenn in diesem Fall nicht einmal eine Alterseinschränkung gilt, werden die Schleudern meistens erst ab dem 18. Lebensjahr verkauft. Mit einer Munition wie Stahlkugeln kann eine Sportschleuder schnell zur gefährlichen Waffe werden. Denn sie unterscheiden sich nicht wirklich von den herkömmlichen Schleudern, es ist lediglich ein Sammelbegriff. Deshalb müssen auch die Sportwaffen laut Waffengesetz eine gewisse Auflage erfüllen.

Erlaubt sind:

  • Alle herkömmlichen Steinschleudern ohne Armstütze.
  • Das Aufrüsten der Schleuder mit einem stärkeren Gummi.

Die Steinschleuder und das Waffengesetz von früher

Mit „früher“ ist der Zeitraum bis 2002 inbegriffen. Denn bis dahin war es laut dem Waffengesetz eine Leistungsbegrenzung erhoben worden. Diese war 23 Joule. Ermittelt wurde dieser wert aus der Auszugslänge (wie weit kann man die Schleuder Spannen) und der Auszugskraft. Nach der neuen Auflage des WaffG wurden jedoch jegliche Begrenzungen dieser Art bezüglich Schleudern wieder aufgehoben. 

Altersbegrenzung bei Zwillen oder nicht?

Auch wenn speziell für Steinschleudern keine Altersbeschränkung festgehalten wurde, ist es doch teilweise schwierig als Minderjähriger ( also unter 18) eine Schleuder zu erwerben. Denn diese zählen ja immer noch zu Waffen, die Gefahren mit sich bringen kann, wenn sie missbraucht werden oder in ungeübte Hände gelangen.

Eine kurze Zusammenfassung über die Steinschleuder und das Waffengesetz

Zusammengefasst lässt sich aus dem Waffengesetz ziehen, dass die Steinschleuder zwar unter seine Regeln fällt, allerdings wiederum nur bedingt. Steinschleudern die mit Armstützen ausgerüstet sind, sind in Deutschland komplett verboten, selbst der Erwerb dieser Geräte ist strafbar. Vorsichtig daher bei diversen Angeboten von chinesischen Händlern bei Ebay!

Erlaubt sind allerdings alle normal gängigen Steinschleuder Modelle ohne Armstützen. Hierbei ist es vollkommen egal wie stark das Gerät ist, wohingegen bis zum Jahr 2002 eine Grenze von 23 Joule vorgegeben war. Es ist also absolut legal, seine Steinschleuder mit einem stärkeren Gummi auszurüsten. 

Weiterführende Quellen und interessante Links

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Zwille#Aktuelle_Rechtslage – Unter dem Punkt „Aktuelle Rechtslage“ bei Wikipedia, wird das Waffengesetz bezüglich der Zwille noch mal erläutert.

[2] https://www.drschmitz.de/hauspostille/verbotene-waffen-praezisionsschleudern/ – Ein ebenso interessanter Beitrag von der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner, die unter anderem auch auf das Waffengesetz spezialisiert ist.

[3] https://rp-online.de/nrw/300-euro-busse-fuer-einfuhr-einer-schleuder_aid-13040199 – In dem Beitrag geht es um die illegale Einfuhr einer Präzisionsschleuder, die mit einer Armstütze ausgerüstet war. 

Die Redaktion von deine-steinschleuder.de recherchiert und schreibt informative, verständlich aufbereitete Ratgebertexte zu den verschiedensten Themen- und Aufgabengebieten rund um die Steinschleuder und naheliegenden Themen.

4 Kommentare

    • deine-steinschleuder am

      Hallo Steven,

      vielen Dank für den Kommentar!

      Bei Wikipedia bezüglich der Rechtslage zu Steinschleuder heißt es wie folgt:

      „Nach dem Waffengesetz in Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen bei Strafe verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Gegenständen.“

      Somit wäre das Modell in Deutschland tatsächlich nicht mehr erlaubt, alleine weil es eine Vorrichtung für eine Armstütze besitzt.

      Armstützen sind aber keineswegs notwendig, mit der richtigen Schusstechnik, guten Gummibändern (z.B. Theraband Gold) und viel Übung, kriegt man mit nahezu jeder Schleuder ziemlich präzise Schüsse hin. Rein vom Prinzip könnte die Schleuder mit guten Gummis auch genauso stark wie eine Kleinkaliber sein und wäre trotzdem legal, solange eben keine Armstütze montiert werden kann.

      Viele Grüße
      Tobias von deine-steinschleuder.de

  1. Hampl am

    Hallo Tobias, also habe ich das richtig verstanden……eine Zwille bzw Steinschleuder ist nur mit Armstütze verboten ?
    Sonst nicht….oder ?
    Herzliche Grüße

    • deine-steinschleuder am

      Hallo Hampl,

      das ist richtig, die Schleuder darf keine Armstütze, eine vergleichbare Vorrichtung oder die Möglichkeit zur Montage einer Armstütze haben. Zumindest natürlich in Deutschland, in den USA sieht das ganze wieder anders aus. Seit 2003 gibt es für die Steinschleuder auch keine Leistungsbegrenzung mehr (vorher 23 Joule).

      Viele Grüße
      Tobias von deine-steinschleuder.de

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